Was nach Feuerwehr aussieht, ist oft beides

Einsatzabteilung und Feuerwehrverein – gemeinsam für Bibergau, aber mit unterschiedlichen Aufgaben.
Was nach außen oft als „die Feuerwehr“ wahrgenommen wird, besteht tatsächlich aus zwei rechtlich voneinander getrennten Bereichen.

 

  Feuerwehr Feuerwehrverein
     
Finanzierung
  • Hauptlast der Finanzierung trägt die Kommune.
  • Finanziert sich durch Veranstaltungen, Beiträge, Spenden.

  • So können Geräte usw. angeschafft werden, für die sonst kein Geld da wäre.

Mitglieder
  • Freiwilliger Zusammenschluss von Bürgern.
  • Arbeiten ehrenamtlich ohne Lohn.
  • Bilden die öffentliche Einrichtung „Feuerwehr“.
  • Aktiv in der Feuerwehr
  • Mitglied muss nicht der Feuerwehr angehören.
  • Meist aber Mitglied in der Feuerwehr und im Verein.
  • Kann auch nur förderndes Mitglied sein.
Aufgaben
  • Retten Menschen aus Lebensgefahr.
  • Löschen Brände.
  • Schützen Menschen durch Beratung.
  • Bergen Menschen aus Notlagen.
  • Unterstützung der Feuerwehr
  • Mitgliederwerbung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kameradschaftspflege
Verantworlich
  • Chef der aktiven Feuerwehr ist deren Kommandant/in

  • Verantwortlich ist der Vorstand
Oberster Dienstherr
  • Der / die Bürgermeister(in)
  • Gibt es nicht
Vorschriften
  • Vorschriften der Feuerwehren
  • Satzung
Mitsprache durch die Kommune
  • Ja
  • Nein

 

Aus den hier genannten Gründen, sind wir auf finanzielle Mittel angewiesen. Somit leistet auch der Verein und seine Mitglieder einen wichtigen Beitrag zum Wohl und Schutz der Allgemeinheit. Möglichkeiten der Unterstützung findest du hier: